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   OVG Niedersachsen, 16.04.2014 - 1 LA 131/13   

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https://dejure.org/2014,9525
OVG Niedersachsen, 16.04.2014 - 1 LA 131/13 (https://dejure.org/2014,9525)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.04.2014 - 1 LA 131/13 (https://dejure.org/2014,9525)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. April 2014 - 1 LA 131/13 (https://dejure.org/2014,9525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Führen eines zweiten Rettungswegs (hier: Feuer(außen)treppe) eines Altenheims durch ein mit Pflegebedürftigen belegten Zimmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führen eines zweiten Rettungswegs (hier: Feuer(außen)treppe) eines Altenheims durch ein mit Pflegebedürftigen belegten Zimmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Führen eines zweiten Rettungswegs (hier: Feuer(außen)treppe) eines Altenheims durch ein mit Pflegebedürftigen belegten Zimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zweiter Rettungsweg in Altenheim darf nicht durch belegtes Zimmer führen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zweiter Rettungsweg in Altenheim darf nicht durch belegtes Zimmer führen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 588
  • NVwZ-RR 2014, 6
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 31.08.1998 - 1 L 3914/98

    Rechtsmittelzulassung; Flächennutzungsplan; Widersprechende Darstellungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.04.2014 - 1 LA 131/13
    Solche liegen nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. B. v. 31. August 1998 - 1 L 3914/98 -, NdsRpfl. 1999, 44 = NdsVBl. 1999, 95 = ZfBR 1999, 56 ) erst vor, wenn das Zulassungsantragsvorbringen schwierige Fragen aufwirft, welche sich im Zulassungsverfahren nicht ohne weiteres beantworten lassen.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.04.2014 - 1 LA 131/13
    erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage zu stellen (BVerwG, 2. Kammer des Ersten Senats, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458, 1459 = NVwZ 2000, 1163 = NdsVBl. 2000, 244), dass sich hierdurch etwas am Ergebnis der angegriffenen Entscheidung ändert; dieses entscheidet.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.04.2014 - 1 LA 131/13
    Der Erfolg des Rechtsmittels muss nicht wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (BVerfG, B. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 = UPR 2004, 305 = NJW 2004, 2510).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91

    Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.04.2014 - 1 LA 131/13
    Das Zulassungsverfahren ist nicht dazu da, die Versäumnisse zu heilen, welche einem anwaltlich beratenen Kläger in erster Instanz unterlaufen sind (vgl. BVerwG Urt. v. 25.2.1993 - 2 C 14.91 -, DVBl. 1993, 955).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.04.2014 - 1 LA 131/13
    Das Zulassungsverfahren soll nicht das Berufungsverfahren vorwegnehmen (BVerfG, B. v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, 515 = UPR 2009, 182 = JZ 2009, 850).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2021 - 1 LB 78/19

    Ausnahme; Bauvoranfrage; Bestimmtheit; gedankliche Schnur; Vordruck

    Dies hat der Senat für Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften und für die Erteilung von Befreiungen bereits entschieden (Senatsbeschl. v. 16.4.2014 - 1 LA 131/13 -, NVwZ-RR 2014, 588 = juris Rn. 29; Senatsurt. v. 9.7.2020 - 1 LB 79/18 -, BauR 2020, 1604 = juris Rn. 12), Für Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB gilt nichts Anderes (ebenso für das bayerische Landesrecht BayVGH, Urt. v. 13.8.2020 - 15 CS 20.1512 -, juris Rn. 48).
  • OLG Braunschweig, 07.03.2019 - 8 U 11/16

    Kein Fluchtwegekonzept, kein Verzug!

    Bei der Ausgestaltung des notwendigen zweiten Rettungsweges sind zum einen die Anforderungen zu beachten, welche die Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (Urfassung vom 11.03.1987, GVBl. S. 29; DVNBauO) stellt; zum anderen ist § 20 NBauO unmittelbar anzuwenden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.04.2014 - 1 LA 131/13 - Rdn. 18, NVwZ-RR 2014, 588 ff.).
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